Die Stiftung hat die spezielle Aufgabe, Waisen von Arbeitnehmer*innen, die im Organisationsbereich der IGBCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie) in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit tödlich verunglückt, an den Unfallfolgen oder an einer anerkannten Berufskrankheit verstorben sind, Ausbildungsbeihilfen für die Erziehung, Aus- und Fortbildung bis zum 27. Lebensjahr zu gewähren. Weitere Fördermöglichkeiten von Waisen von Arbeitnehmer*innen, die im Organisationsbereich der IGBCE tätig waren, sind im Einzelfall bei einer besonderen Notlage der Waisen durch Entscheidung des Vorstandes möglich.