Sie möchten Waisen von tödlich verunglückten, an den Unfallfolgen oder an einer anerkannten Berufskrankheit verstorbenen Arbeitnehmer*innen während ihrer Erziehung, Aus- und Fortbildung finanziell unterstützen?
Dann würden wir uns über Ihre Spende freuen!
Die August-Schmidt-Stiftung ist wegen „Förderung der Jugendhilfe“ durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bochum-Mitte, StNr. 306/5790/0468 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Über jeden gespendeten Betrag wird Ihnen somit eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt.
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August-Schmidt-Stiftung
Alte Hattinger Str. 19
44789 Bochum
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